Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2005 - L 8 B 26/05 AL |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.08.2005 - L 8 B 26/05 AL (https://dejure.org/2005,97759)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. August 2005 - L 8 B 26/05 AL (https://dejure.org/2005,97759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,97759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 09.05.2005 - S 51 SO 161/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2005 - L 8 B 26/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2005 - L 8 B 26/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2005 - L 8 B 26/05 AL
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2005 - L 8 B 26/05
Damit ist eine funktionale Betrachtungsweise gefordert, welche die vom Arbeitslosen wahrgenommenen Aufgaben mit seinem Arbeitsentgelt in Beziehung setzt und als Vergleichsmaßstab das bei familienfremden Arbeitnehmern gleichartiger Beschäftigung gewöhnlich anfallende Arbeitsentgelt heranzieht (vgl. BSGE 73, 263 ff; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 - L 8 B 28/02 AL -). - BVerwG, 11.11.2002 - 8 B 28.02
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das erkennende Gericht - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2005 - L 8 B 26/05
Damit ist eine funktionale Betrachtungsweise gefordert, welche die vom Arbeitslosen wahrgenommenen Aufgaben mit seinem Arbeitsentgelt in Beziehung setzt und als Vergleichsmaßstab das bei familienfremden Arbeitnehmern gleichartiger Beschäftigung gewöhnlich anfallende Arbeitsentgelt heranzieht (vgl. BSGE 73, 263 ff; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 - L 8 B 28/02 AL -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2006 - L 8 B 7/06 Mit Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - L 8 B 26/05 AL - wurde der Beschwerde der Klägerin gegen einen negativen PKH-Beschluss des SG Hildesheim vom 25. Februar 2005 stattgegeben und ihr für die Durchführung des Klageverfahrens Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt.